Infos zur Ausbildung

Ziel der Ausbildung

Ziel der Ausbildung

Die Technikerschule der Stadt Ingolstadt dient der beruflichen Fortbildung. Sie ermöglicht aufstiegswilligen Facharbeitern/innen die Ausbildung zum/zur

Staatlich geprüften Techniker/in

und befähigt ihn/sie als Fachkraft mit beruflicher Erfahrung, Aufgaben im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen. Sie bietet berufliche Aufstiegschancen und eine solide Existenzsicherung. Die Ausbildung umfasst drei Schwerpunkte :

  • Allgemeine, naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
  • Kenntnisse der angewandten Technik
  • Praktische Fertigkeiten (durch eine Vielzahl von Praktika)

 

Dauer der Ausbildung

Dauer der Ausbildung

An der Technikerschule Ingolstadt wird die Ausbildung in Vollzeit und in Teilzeit angeboten. Die Ausbildungsdauer beträgt

  • in der Vollzeitschule :  2 Jahre
  • in der Teilzeitschule :  4 Jahre

Schuljahr und Ferien

Das Schuljahr beginnt im September jeden Jahres mit dem allgemeinen Schulbeginn in Bayern. Es gilt die Ferienordnung für bayerische Schulen.

Unterrichtszeiten

Vollzeitschule

In der Vollzeitschule findet der Unterricht in der Regel

  • von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr statt.

Teilzeitschule

neues Teilzeitmodell mit 25% Online-Unterricht

  • Montag bis Donnerstag,
    an drei Abenden Präsenzunterricht
    an einem Tag pro Woche Online-Unterricht
  • der Samstag bleibt frei

 

Aufnahme - Bedingungen

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Aufnahme an die Technikerschule sind mindestens nachzuweisen:

  • Hauptschulabschluss
  • Abschluss eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes der entsprechenden Fachrichtung der Technikerschule
  • 1-jährige Berufspraxis für die Vollzeitschule
  • für die Teilzeitschule kann die Hälfte der Berufspraxis während des Besuches der Technikerschule abgeleistet werden.

Eine Aufnahme an die Technikerschule ist auch ohne berufliche Abschlussprüfung möglich, wenn der Nachweis einer für die Ausbildungrichtung einschlägigen, beruflichen Tätigkeit von mindestens 5 Jahren erbracht wird.

 

Anmelden zur Ausbildung

Anmelden zur Ausbildung

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Anmeldeformular, ausgefüllt und unterschrieben
  • Zeugnis mit dem höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss
  • Facharbeiter- bzw. Gesellenbrief
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule (wenn Berufsschulpflicht bestanden hat)
  • Nachweis der beruflichen Tätigkeit nach der Ausbildung (mind. ein Jahr, bzw. 6 Monate bei Teilzeit)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Nachweis des Masernimpfstatus
  • Passfoto

Sie können die Zeugnisse als beglaubigte Kopien versenden. Sie können zur Anmeldung aber auch persönlich mit den Originalen vorbeikommen, wir bestätigen dann die Übereinstimmung mit den Kopien.

Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Je früher die Anmeldung eingeht, desto schneller kann die Klassenbildung und Ihre Aufnahme an die Technikerschule erfolgen.
Spätester Termin für die Anmeldung: 31. März, danach werden keine weiteren Klassen gebildet. Spätere Anmeldungen werden jedoch berücksichtigt, bis die Klassen aufgefüllt sind und gelten danach für das folgende Schuljahr.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung sollten Sie Ihre Berufsausbildung bereits abgeschlossen haben. Den Nachweis der beruflichen Tätigkeit können Sie bis zum Beginn der Ausbildung nachreichen.

Die VHS Ingolstadt bietet Vorbereitungskurse für Mathematik und Englisch an. Diese sind nicht verpflichtend, kommen aber vielleicht in Frage, wenn Ihre Schulzeit schon länger zurückliegt oder in diesen Fächern Lücken bestehen.

aktuelle Termine:
Mathematik
Englisch, Termin 1
Englisch, Termin 2

Aufwendungen für die Ausbildung

Schulgeld

Seit dem Schuljahr 2006/07 erhebt die Stadt Ingolstadt Schulgeld für den Besuch der Technikerschule.

Dies beträgt seit  01. Aug. 2016

  • 1200.- €  je Schuljahr  für die  Vollzeitschule
    ( zahlbar in 2 gleichen Raten á 600.- €  zum 15.Nov. bzw. 15.März )
  • 600.- €  je Schuljahr  für die  Teilzeitschule
    ( zahlbar in 2 gleichen Raten á 300.- €  zum 15.Nov. bzw. 15.März )

Übergangsregelung: Für Schüler, die im Schuljahr 2015/16 oder früher die Schule begonnen haben, gelten für die restliche Ausbildungsdauer die "alten" Gebührensätze.

Notebook

In allen Fachrichtungen ist für den Unterricht ein technisch aktuelles Notebook erforderlich.