Fachhochschulreife

Alle Schüler/innen der Technikerschule können unabhängig von ihrer Vorbildung die Fachhochschulreife erwerben.

Ergänzungsprüfung - FHR-Zeugnis

Im Fachhochschulreifezeugnis (FHR-Zeugnis) stehen die Noten für die Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch, Wirtschaft-/Sozialkunde sowie die Gesamtnote des Technikerzeugnisses.

Nur im Fach Mathematik ist eine schriftliche Zusatzprüfung abzulegen. Diese wird zum Ende der Ausbildung in zeitlicher Abstimmung mit der Technikerprüfung abgehalten. Die in der Ergänzungsprüfung geforderten Lerninhalte werden im Mathematik-Unterricht der Technikerausbildung vollständig abgehandelt.

Zeugnisnoten

Die Note im Fach Mathematik wird aus der Note der Ergänzungsprüfung und der Jahresfortgangsnote im Technikerzeugnis gebildet. Die Noten für Deutsch, Englisch, Wirtschafts-/Sozialkunde werden unmittelbar aus dem Technikerzeugnis übernommen.

Anmeldung zur FHR-Prüfung

Anmeldeschluss:

  • zum 1. März im jeweiligen Prüfungsjahr

Erforderliche Unterlagen:

  • eine schriftliche Erklärung, dass der/die Bewerber/in nicht bereits zweimal ohne Erfolg an einer entsprechenden Prüfung teilgenommen hat.
  • Externe Prüflinge müssen das Abschlusszeugnis einer Technikerschule oder Fachakademie vorlegen.

Weitere Informationen können im Sekretariat der Technikerschule eingeholt werden.

Rechtsgrundlage

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst hat mit Verordnung vom 25. Mai 2001 (GVBl S. 278, KMBl I Nr. 14/2001) die Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (ErgPOFHR) durch AbsolventInnen von Fachakademien und von Technikerschulen mit staatlicher Abschlussprüfung erlassen.