Meisterbonus

Bares für eine erfolgreiche Technikerausbildung

In Bayern erhält seit 1. Sept. 2013 jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung. Dieser wurde zum 1. Juni 2019 auf  2.000 Euro  erhöht.

Voraussetzung ist, dass die Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt wurde.
Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen.

Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, die Berechtigten werden von den zuständigen Stellen ermittelt ( i.d.R. die Fachschulen und Fachakademien ).

Der Meisterbonus in der aktuellen 3. Fassung gilt bis zum 31. Dez. 2024.

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Stand :  03. März 2023