Fachbereich Umweltschutztechnik und regenerative Energien

Berufsbild

Umweltschutz und nachhaltige Energieversorgung sind Themen, die in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen haben. Dementsprechend steigt derzeit auch der Anteil der Beschäftigten, die in diesen Bereichen tätig sind, an.

Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker der Fachrichtung Umweltschutztechnik und regenerative Energien, wirken bei der Entwicklung, Erprobung und Anwendung von technischen Verfahren zur Nutzung regenerativer Energieträger mit.

Sie arbeiten in Unternehmen, die Maschinen und Anlagen im Bereich der erneuerbare Energien projektieren und herstellen, aber auch in der öffentlichen Verwaltung, etwa in Umweltschutzbehörden, oder in Energieversorgungsunternehmen.

Vielfältige Einsatzmöglichkeiten finden sich auch im Dienstleistungssektor, etwa im Bereich der Umweltmesstechnik und -analytik und in allen Gebieten der technischen Untersuchung und Beratung.

Da in praktisch allen produzierenden Unternehmen umweltrelevante Stoffe wie Abfall, Abwasser, und Abgase entstehen, ist dort ein Einsatz als Umweltbeauftragte/r  vorstellbar.

Durch die breit angelegte Ausbildung können Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker der Fachrichtung Umweltschutztechnik und regenerative Energien auch in anderen Bereichen des Maschinenbaus und der Verfahrenstechnik eingesetzt werden.

 

 

Ausbildung

Die Ausbildung zum/r Staatlich geprüften Techniker/in für Umweltschutztechnik und regenerative Energien ist in zwei Teile gegliedert:

Im ersten Ausbildungsabschnitt erwerben die Studierenden Kenntnisse in verschiedenen Grundlagenfächern der Umwelttechnik und vertiefen ihre Allgemeinbildung.

Der zweite Ausbildungsabschnitt besteht zu etwa einem Viertel aus allgemeinbildenden und betriebswirtschaftlichen Pflichtfächern. Die übrigen Fächer können die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des an der Schule angebotenen Fächerkanons*) ihren Interessen und beruflichen Vorstellungen entsprechend wählen.

*) Die Schule trifft je nach  Nachfrage und organisatorischen Rahmenbedingungen 
eine Vorauswahl der angebotenen Wahlpflichtfächer

 

 

 

Stundentafel

Fächer Wochenstunden
1. Schuljahr 2. Schuljahr
Pflichtfächer    
Deutsch 1) 2 -
Englisch 1) 2 2
Mathematik I 5 -
Mathematik II 1) 2) - 2
Wirtschaftskunde sowie Politik und Gesellschaft 1) 2 -
Betriebspsychologie - 2
Physik und technische Mechanik 4 -
Anorganische und organische Chemie 5 -
Konstruktion 2 -
Ökologie und Toxikologie 3 -
Bau- und Werkstoffkunde 2 -
Informationstechnik 2  
Elektrotechnik 3  
Umwelt- und Verwaltungsrecht 2  
Betriebswirtschaftliche Prozesse 4) 5) - 2
Analytisch-chemisches Praktikum 3 -
Summe Pflichtfächer    
Wahlpflichtfächer (Auswahl, 26 Wochenstd. zu wählen) 3)    
Prozessleit- und Steuerungstechnik 4) 5) - 3
Produktions- und Fertigungstechnik 4) 5) - 3
Energie- und Betriebstechnik 4) 5) - 2
Regelungstechnik 4) 5) - 2
Verfahrenstechnik 4) 5) - 4
Entwicklung und Konstruktion 4) 5) - 3
Abfalltechnik und Luftreinhaltung 4) 5) - 4
Systeme zur Luftreinhaltung 4) 5) - 4
Abfallwirtschaft und Recycling 4) 5) - 4
Lärmschutz 4) 5) - 2
Wärme- und Klimatechnik 4) 5) - 2
Regenerative Energiesysteme 4) 5) 6) - 4
Anwendung regenerativer Energiesysteme 4) 5) 6) - 2
Energieversorgungskonzepte 4) 5) 6) - 4
Nachhaltige Energienutzung 4) 5) 6) - 2
Anlagendimensionierung 4) 5) - 2
Strömungsmechanik und Thermodynamik 4) 5) - 2
Kraft- und Arbeitsmaschinen 4) 5) - 2
Arbeitssicherheit 4) 5) - 2
Qualitäts- und Umweltmanagement - 2
Projektmanagement - 3
Technisches Englisch - 2
Projektarbeit - 3
Berufs- und Arbeitspädagogik - 2
Summe gesamt 37 34

aus den mit * gekennzeichneten Wahlpflichtfächern muss mindestens eines gewählt werden​

1) Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
2) In dem Fach ist die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Das Fach kann abgewählt werden; die Gesamtzahl der Wochenstunden des 2.Schuljahres verringert sich dann auf 32.
3) Die Schüler wählen Fächer im vorgeschrieben Umfang spätestens zum Ende des 1.Schuljahres aus den von der Schule im Rahmen des vom Staatsministeriums vorgegebenen Budgets angebotenen Wahlpflichtfächern.
4) Mögliche Abschlussprüfungsfächer, von denen vier ausgewählt werden müssen.
5)  Die Summe der Wochenstunden für die vier gewählten Abschlussprüfungsfächer beträgt mindestens zehn.
6)  aus den mit * gekennzeichneten Wahlpflichtfächern muss mindestens eines gewählt werden.