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Förderung der Schulgebühren

durch das Aufstiegs-BAföG

Mit dem Aufstiegs-BAföG erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Weiterbildung zur Technikerin oder zum Techniker. Die Förderung Ihrer Schulgebühren ist unabhängig davon, wie viel Sie verdienen oder gespart haben – sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit. Wer die Fördervoraussetzungen erfüllt und einen Antrag stellt, hat Anspruch auf diese Unterstützung.
Bei einer Weiterbildung in Vollzeit können Sie zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Dessen Höhe hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls vom Einkommen Ihres Ehepartners ab.

Die Förderung Ihrer Schul- und Prüfungsgebühren besteht aus zwei Teilen: 50 % erhalten Sie als Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Für die übrigen 50 % können Sie auf Wunsch ein Darlehen der staatlichen Förderbank KfW aufnehmen.
Während der Weiterbildung ist dieses Darlehen für Sie zinsfrei. Wenn Sie die Abschlussprüfung bestehen, werden Ihnen auf Antrag 50 % des noch nicht fälligen Darlehens für diese Gebühren erlassen.

Die vollständigen Informationen finden Sie unter
https://aufstiegs-bafoeg.de
und
https://www.kfw.de

Ablauf für maximale Förderung

  1. Möglichst früh

    Spätestens am letzten Unterrichtstag des jeweiligen Schuljahres

    Aufstiegs-BAföG beantragen

    Beim Amt für Ausbildungsförderung

  2. Innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Förderbescheids aus Schritt 1

    Die genaue Frist steht im Förderbescheid.

    KfW-Darlehen beantragen

    Bei der KfW · optional

  3. Nach bestandener Abschlussprüfung

    50 % Darlehenserlass beantragen

    Bei der KfW

Den Antrag auf Aufstiegs-BAföG können Sie bei Zuständigen Amt für Aufstiegsförderung oder online über afbg-digital.de stellen – auch schon vor Schulbeginn. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Stellen Sie den Antrag möglichst früh, damit genug Zeit für die Bearbeitung bleibt. Die oben gezeigten Schritte betreffen die Förderung der Schulgebühren. Wenn Sie die Technikerschule in Vollzeit besuchen, können Sie zusätzlich Unterstützung für Ihren Lebensunterhalt, zum Beispiel für Miete und Essen, beantragen. Diese Unterstützung hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Sie wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem Sie den Antrag stellen, und nicht vor Beginn der Weiterbildung.

Wann kommt das Geld?

  • Der Zuschuss zu den Schulgebühren wird nach der Bewilligung ausgezahlt. Den genauen Zeitpunkt erfahren Sie vom zuständigen Amt.
  • Das optionale Darlehen zahlt die KfW nach Abschluss des Darlehensvertrags aus.
  • Die Unterstützung zum Lebensunterhalt wird nach der Bewilligung monatlich im Voraus gezahlt.

Ausfüllhilfe

Für Ihren Antrag benötigen Sie einige Angaben zu unserer Schule und Ihrer Weiterbildung. Diese finden Sie in der folgenden Übersicht.
Wählen Sie jeweils die Angaben für Ihre Fachrichtung und für Vollzeit oder Teilzeit.

Angestrebter Fortbildungsabschluss

Je nach gewählter Fachrichtung:

Elektrotechnik
Staatlich geprüfte/-r Elektrotechniker/-in

Fahrzeugtechnik und Elektromobilität
Staatlich geprüfte/-r Techniker/-in für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität

Informatiktechnik
Staatlich geprüfte/-r Informatiktechniker/-in

Maschinenbautechnik
Staatlich geprüfte/-r Maschinenbautechniker/-in

Mechatroniktechnik
Staatlich geprüfte/-r Mechatroniktechniker/-in

Umweltschutztechnik und regenerative Energien
Staatlich geprüfte/-r Techniker/-in für Umweltschutztechnik und regenerative Energien

Veranstalter

Technikerschule der Stadt Ingolstadt

Telefon: 0841 305-43100

Beginn und Ende der Maßnahme

Beginn – nach dem allgemeinen Unterrichtsbeginn in Bayern:

Start im Schuljahr 2026/27:  15.09.2026
Start im Schuljahr 2027/28:  14.09.2027

Ende – allgemeiner letzter Unterrichtstag vor den Sommerferien:

Voraussichtlicher Abschluss im Schuljahr 2026/27:  30.07.2027
Voraussichtlicher Abschluss im Schuljahr 2027/28:  28.07.2028
Voraussichtlicher Abschluss im Schuljahr 2028/29:  27.07.2029
Voraussichtlicher Abschluss im Schuljahr 2029/30:  26.07.2030

Voraussichtliche Prüfungsstelle

Technikerschule der Stadt Ingolstadt

Vorbereitung auf weitere Abschlüsse

evtl. Fachhochschulreife (FHR)
DQR-Einstufung: 4

Fortbildungsplan

15.09.2026 – 30.07.2027: Fachschuljahr 2026/27
14.09.2027 – 28.07.2028: Fachschuljahr 2027/28
12.09.2028 – 27.07.2029: Fachschuljahr 2028/29
11.09.2029 – 26.07.2030: Fachschuljahr 2029/30

Unterrichtsstunden Vollzeit

erstes Schuljahr: ca. 1406
zweites Schuljahr: ca. 928

Unterrichtsstunden Teilzeit (3 Jährig)

erstes und zweites Schuljahr: ca. 760
drittes Schuljahr: ca. 580