Förderung der Schulgebühren
durch das Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Weiterbildung zur Technikerin oder zum Techniker. Die Förderung Ihrer Schulgebühren ist unabhängig davon, wie viel Sie verdienen oder gespart haben – sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit. Wer die Fördervoraussetzungen erfüllt und einen Antrag stellt, hat Anspruch auf diese Unterstützung.
Bei einer Weiterbildung in Vollzeit können Sie zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Dessen Höhe hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls vom Einkommen Ihres Ehepartners ab.
Die Förderung Ihrer Schul- und Prüfungsgebühren besteht aus zwei Teilen: 50 % erhalten Sie als Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Für die übrigen 50 % können Sie auf Wunsch ein Darlehen der staatlichen Förderbank KfW aufnehmen.
Während der Weiterbildung ist dieses Darlehen für Sie zinsfrei. Wenn Sie die Abschlussprüfung bestehen, werden Ihnen auf Antrag 50 % des noch nicht fälligen Darlehens für diese Gebühren erlassen.
Die vollständigen Informationen finden Sie unter
https://aufstiegs-bafoeg.de
und
https://www.kfw.de
Ablauf für maximale Förderung
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1
Möglichst früh
Spätestens am letzten Unterrichtstag des jeweiligen Schuljahres
Aufstiegs-BAföG beantragen
Beim Amt für Ausbildungsförderung
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2
Innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Förderbescheids aus Schritt 1
Die genaue Frist steht im Förderbescheid.
KfW-Darlehen beantragen
Bei der KfW · optional
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3
Nach bestandener Abschlussprüfung
50 % Darlehenserlass beantragen
Bei der KfW
Den Antrag auf Aufstiegs-BAföG können Sie bei Zuständigen Amt für Aufstiegsförderung oder online über afbg-digital.de stellen – auch schon vor Schulbeginn. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Stellen Sie den Antrag möglichst früh, damit genug Zeit für die Bearbeitung bleibt. Die oben gezeigten Schritte betreffen die Förderung der Schulgebühren. Wenn Sie die Technikerschule in Vollzeit besuchen, können Sie zusätzlich Unterstützung für Ihren Lebensunterhalt, zum Beispiel für Miete und Essen, beantragen. Diese Unterstützung hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Sie wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem Sie den Antrag stellen, und nicht vor Beginn der Weiterbildung.
Wann kommt das Geld?
- Der Zuschuss zu den Schulgebühren wird nach der Bewilligung ausgezahlt. Den genauen Zeitpunkt erfahren Sie vom zuständigen Amt.
- Das optionale Darlehen zahlt die KfW nach Abschluss des Darlehensvertrags aus.
- Die Unterstützung zum Lebensunterhalt wird nach der Bewilligung monatlich im Voraus gezahlt.
Ausfüllhilfe
Für Ihren Antrag benötigen Sie einige Angaben zu unserer Schule und Ihrer Weiterbildung. Diese finden Sie in der folgenden Übersicht.
Wählen Sie jeweils die Angaben für Ihre Fachrichtung und für Vollzeit oder Teilzeit.
Je nach gewählter Fachrichtung:
Elektrotechnik
Staatlich geprüfte/-r Elektrotechniker/-in
Fahrzeugtechnik und Elektromobilität
Staatlich geprüfte/-r Techniker/-in für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität
Informatiktechnik
Staatlich geprüfte/-r Informatiktechniker/-in
Maschinenbautechnik
Staatlich geprüfte/-r Maschinenbautechniker/-in
Mechatroniktechnik
Staatlich geprüfte/-r Mechatroniktechniker/-in
Umweltschutztechnik und regenerative Energien
Staatlich geprüfte/-r Techniker/-in für Umweltschutztechnik und regenerative Energien
Technikerschule der Stadt Ingolstadt
Telefon: 0841 305-43100
Beginn – nach dem allgemeinen Unterrichtsbeginn in Bayern:
Start im Schuljahr 2026/27: 15.09.2026
Start im Schuljahr 2027/28: 14.09.2027
Ende – allgemeiner letzter Unterrichtstag vor den Sommerferien:
Voraussichtlicher Abschluss im Schuljahr 2026/27: 30.07.2027
Voraussichtlicher Abschluss im Schuljahr 2027/28: 28.07.2028
Voraussichtlicher Abschluss im Schuljahr 2028/29: 27.07.2029
Voraussichtlicher Abschluss im Schuljahr 2029/30: 26.07.2030
Technikerschule der Stadt Ingolstadt
evtl. Fachhochschulreife (FHR)
DQR-Einstufung: 4
15.09.2026 – 30.07.2027: Fachschuljahr 2026/27
14.09.2027 – 28.07.2028: Fachschuljahr 2027/28
12.09.2028 – 27.07.2029: Fachschuljahr 2028/29
11.09.2029 – 26.07.2030: Fachschuljahr 2029/30
Unterrichtsstunden Vollzeit
erstes Schuljahr: ca. 1406
zweites Schuljahr: ca. 928
Unterrichtsstunden Teilzeit (3 Jährig)
erstes und zweites Schuljahr: ca. 760
drittes Schuljahr: ca. 580